ANKAUFSBEDINGUNGEN FÜR EDELMETALLE
 
APSC GmbH
Wilhelmshöher Allee 259
34131 Kassel
Deutschland
 
Präambel
Diese Ankaufbedingungen regeln alle Verträge über den Ankauf von Edelmetallen zwischen dem Verkäufer und der APSC GmbH (nachfolgend „Käufer").
Sie gelten für alle Ankaufsverträge, unabhängig davon, ob diese über den Online-Ankaufshop oder in einer Filiale des Käufers geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Verkäufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Käufer stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
 
Begriffsbestimmungen
(1) Verkäufer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die dem Käufer Ware zum Ankauf anbietet oder veräußert.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Ware im Sinne dieser Bedingungen sind ausschließlich standardisierte und handelsfähige Anlageprodukte in Form von
  • Münzen aus Gold, Silber, Platin oder Palladium,
  • Barren aus Gold, Silber, Platin oder Palladium.
(5) Keine Ware im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere Schmuck, Zahngold, Bruchgold, Medaillen, Uhren, Edelsteine, Diamanten, Granulat, Altmetall, Legierungen, Schmelz- oder Scheidegut, Industrieware sowie Ware unklarer oder nicht nachweisbarer Herkunft.
(6) B-Ware sind echte und marktgängige Waren mit Gebrauchsspuren, optischen Mängeln, beschädigten oder fehlenden Verpackungen oder sonstigen wertmindernden Abweichungen.
 
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand des Ankaufs
(1) Gegenstand des Ankaufs ist ausschließlich die in diesen Bedingungen definierte Ware.
(2) Voraussetzung für den Ankauf ist, dass die Ware echt, eindeutig identifizierbar, handels- und marktgängig sowie zur Weiterveräußerung geeignet ist.
(3) Ein Anspruch auf Ankauf besteht nicht. Der Käufer kann den Ankauf einzelner Waren ohne Angabe von Gründen ablehnen.
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Verkäufer kann ein Verkaufsangebot über den Online-Ankaufshop oder persönlich in einer Filiale abgeben.
(2) Die auf der Internetseite veröffentlichten Ankaufspreise sind keine verbindlichen Angebote, sondern dienen als Preisbasis für das Angebot des Verkäufers.
(3) Beim Online-Ankauf gibt der Verkäufer durch Betätigung der Schaltfläche „Jetzt verbindlich verkaufen" ein verbindliches Angebot zum Verkauf der ausgewählten Ware zu dem angezeigten Preis ab.
(4) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, nachdem die Ware eingegangen, geprüft und vom Käufer ausdrücklich angenommen wurde.
(5) Weicht die Ware von den Angaben des Verkäufers ab, kann der Käufer den Ankauf ablehnen oder ein angepasstes Angebot unterbreiten. Bei Ablehnung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückgesandt.
(6) Der Käufer kann den Ankauf ablehnen, wenn gesetzliche Vorschriften, geldwäscherechtliche Vorgaben, Sicherheitsbedenken oder berechtigte Zweifel an Herkunft oder Eigentumsverhältnissen entgegenstehen.
 
§ 3 Prüfung der Ware
(1) Die Prüfung erfolgt auf Echtheit, Identität, Gewicht, Spezifikation, Zustand und Marktgängigkeit mittels nicht destruktiver, marktüblicher Verfahren.
(2) Zertifikate, Seriennummern oder Originalverpackungen sind nicht erforderlich. Ihr Fehlen oder ihre Beschädigung kann jedoch zu einer Einstufung als B-Ware und zu Preisabschlägen führen. Produkte, die ohne Seriennummer oder Zertifikat ausgegeben wurden, gelten allein deshalb nicht als mangelhaft.
(3) B-Ware sind insbesondere Waren mit Kratzern, Flecken, Oxidation, Gebrauchsspuren, beschädigten oder fehlenden Kapseln, Blistern oder Etuis sowie beschädigten oder optisch beeinträchtigten Verpackungen.
(4) B-Ware wird mit marktüblichen Abschlägen gegenüber Neuware bewertet.
 
§ 4 Versand, Abholung und Gefahrübergang
(1) Versendet der Verkäufer die Ware, erfolgt der Versand auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Der Verkäufer hat die Ware transportsicher zu verpacken und angemessen zu versichern.
(2) Auf Wunsch des Verkäufers kann der Käufer die Abholung organisieren. Die Durchführung erfolgt gegen gesondert vereinbartes Entgelt.
(3) Bei Verbrauchern geht bei vom Käufer veranlasster Abholung die Gefahr mit Übergabe an den Logistikdienstleister auf den Käufer über.
(4) Bei Unternehmern und Selbstversand geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
(5) Kommt kein Vertrag zustande, wird die Ware unverzüglich zurückgesandt. Beruht die Ablehnung auf Abweichungen, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
(6) Der Käufer hat ein Zurückbehaltungsrecht an der Ware, soweit der Verkäufer vereinbarte Transport- oder Rücksendekosten nicht ausgleicht. Darüberhinausgehende Rechte bleiben unberührt.
 
§ 5 Zusicherungen und Mitwirkungspflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer sichert zu, Eigentümer der Ware oder zur Veräußerung berechtigt zu sein und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(2) Der Verkäufer versichert, dass die Ware nicht aus einer strafbaren Handlung stammt.
(3) Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben zu Art, Echtheit, Herkunft, Spezifikation, Zustand und Eigentumsverhältnissen.
(4) Der Käufer ist berechtigt, Identitäts-, Eigentums- oder Herkunftsnachweise anzufordern und die Auszahlung bis zum Abschluss der Prüfungen zurückzuhalten.
(5) Der Verkäufer versichert Geschäftsfähigkeit und bei Vertretung die erforderliche Vertretungsberechtigung.
(6) Der Verkäufer ist verpflichtet, steuerlich relevante Angaben vollständig und zutreffend mitzuteilen.
(7) Der Verkäufer haftet für Schäden aus unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben.
 
§ 6 Auszahlung
(1) Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf ein Bankkonto des Verkäufers. Auszahlungen an Dritte sind ausgeschlossen. Bei Konten außerhalb des SEPA-Raums kann der Käufer längere Bearbeitungszeiten und Gebühren in Rechnung stellen; Gebühren werden vorab abgestimmt.
(2) Vor Auszahlung hat sich der Verkäufer nach gesetzlichen Vorgaben zu identifizieren. Der Käufer kann die Auszahlung bis zum Abschluss der Prüfungen zurückhalten.
(3) Barauszahlungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung und in dafür vorgesehenen Filialen möglich. Ein Anspruch besteht nicht.
(4) Bei Versandankäufen ist Barauszahlung ausgeschlossen.
(5) Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung und Annahme des Angebots.
(6) Die Überweisung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Vertragsschluss, sofern keine gesetzlichen Prüfpflichten oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Käufers entgegenstehen.
 
§ 7 Unternehmer und steuerliche Bestimmungen
(1) Bei Unternehmern erfolgt die Abrechnung im Gutschriftsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
(2) Der Verkäufer hat alle steuerlich relevanten Angaben mitzuteilen, insbesondere zur Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben erfolgt die Abrechnung nach den dem Käufer bekannten steuerlichen Voraussetzungen.
(4) Der Verkäufer haftet für steuerliche Nachteile aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben.
(5) Der Käufer erteilt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
 
§ 8 Widerrufsausschluss
Für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht, da der Preis der Ware von Finanzmarktschwankungen abhängt, auf die der Käufer keinen Einfluss hat.
 
§ 9 Haftung
(1) Der Käufer haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Käufer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Käufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden aufgrund unzureichender Verpackung, vom Verkäufer organisiertem Versand, unrichtigen Angaben des Verkäufers oder bereits vor Übergabe vorhandener Beschädigungen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Die Beschränkungen gelten nicht bei Arglist, Garantieübernahme, nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei gesetzlich zwingender Haftung.
 
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Bei Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Käufers in Kassel.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
 
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
 
Stand: September 2026
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